Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung | Hinweise 2024
Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Vorlage von Angaben zu bestehenden oder früheren gesundheitlichen Problemen, wie Beschwerden, Beeinträchtigungen, chirurgischen Eingriffen, Infektionen, der Einnahme von Medikamenten und Krankheiten, erforderlich. Diese Informationen dienen dazu, den Gesundheitszustand des Bewerbers zu bewerten. Die Überprüfung der Gesundheit findet durch das Ausfüllen eines spezifischen Fragebogens während des Versicherungsantragsprozesses statt und bezieht sich auf die letzten 3 bis 10 Jahre. Das Vorliegen bestimmter ernster Krankheiten, darunter HIV, Multiple Sklerose, Morbus Crohn oder Rheuma, kann eine Ablehnung der Versicherung zur Folge haben.
Sollte der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterzeichnet haben, die einen Leistungsausschluss wegen einer bestimmten Krankheit beinhaltet, und diese Krankheit wird später geheilt, kann der Ausschluss unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden. Hierfür muss der Versicherungsvertrag eine Option zur Überprüfung nach Heilung enthalten, die es erlaubt, den Leistungsausschluss nach der Genesung zu entfernen. Diese Option zur Aufhebung des Ausschlusses steht nur einmalig zur Verfügung und kann frühestens zwei Jahre nach Vertragsabschluss genutzt werden.
Welche Gesundheitsfragen werden bei der BU Versicherung gestellt?
In der Versicherungswelt ist die präzise Interpretation der vertraglichen Formulierungen und der vom Versicherer gestellten Fragen essentiell, um diese angemessen beantworten zu können. Obwohl die Ausdrücke wie Krankheit, gesundheitliche Beeinträchtigung oder Beschwerden auf den ersten Blick ähnliche Sachverhalte zu beschreiben scheinen, tragen sie in der Versicherungsterminologie unterschiedliche Konnotationen.
Unter einer Krankheit versteht man im Versicherungskontext eine Abweichung vom gesundheitlichen Normalzustand, die einer Behandlung bedarf und zudem die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen kann. Es ist erforderlich, auch jene Krankheiten zu deklarieren, die zwar diagnostiziert wurden, momentan aber keine Symptome verursachen.
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung bezeichnet eine Abweichung vom Normalzustand, deren Ursache nicht zwingend bekannt sein muss. Solche Zustände können ohne Symptome existieren, beispielsweise nach Unfällen. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen gegebenenfalls bei der Gesundheitsprüfung offengelegt werden.
Beschwerden wiederum sind Zustände, die das Wohlbefinden auf psychischer oder physischer Ebene beeinträchtigen, ohne direkt als Krankheit oder Beeinträchtigung klassifiziert zu werden. Selbst ohne ärztliche Konsultation oder Diagnose können solche Beschwerden bei der Gesundheitsprüfung relevant sein.
Es gibt allerdings Krankheiten und Beschwerden, die als unbedenklich und ohne ernste Folgen angesehen werden, wie etwa sporadische Kopfschmerzen oder leichte Erkältungen. Diese werden in der Regel nicht angegeben, es sei denn, sie treten ungewöhnlich häufig auf und könnten dann relevanter sein als zunächst angenommen.
Um bei der gesundheitlichen Bewertung durch die Versicherungsgesellschaft alle relevanten Informationen korrekt anzugeben, ist es ratsam, sich nicht auf eigene Einschätzungen zu verlassen, sondern die gestellten Fragen mit größtmöglicher Präzision zu beantworten. Hierbei können professionelle Versicherungsvermittler eine wertvolle Unterstützung bieten, um die Fragen richtig zu interpretieren und relevante Informationen herauszufiltern.
Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen?
Manche Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Tarife an, in denen die Komplexität der Gesundheitsfragen reduziert wird. Diese Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarife zielen auf bestimmte Gruppen ab, wie Personen unter einer festgelegten Altersgrenze – üblicherweise 30 oder 35 Jahre –, Angehörige gewisser Berufsgruppen oder Teilnehmer an speziellen Werbeaktionen.
Jedoch ist zu beachten, dass solche Tarife möglicherweise deutliche Beschränkungen hinsichtlich der Versicherungsleistungen mit sich bringen, wie beispielsweise eine Limitierung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente auf maximal 500 Euro. Daher ist es von großer Bedeutung, die Bedingungen der Versicherung genau zu untersuchen und mit einem versierten Versicherungsmakler zu erörtern, um festzustellen, ob ein solcher Tarif den persönlichen Anforderungen gerecht wird.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte bei der Gesundheitsprüfung alle erfragten Krankheiten und Beschwerden vollständig angeben. Hierbei ist es ratsam, im Zweifel eher mehr Informationen preiszugeben, um das Risiko zu vermeiden, bedeutende Gesundheitsprobleme zu verschweigen.
Letztlich liegt es im Ermessen des Versicherers, die Bedeutung einer Krankheit für die Risikoeinschätzung zu bewerten. Um den Vorwurf des vorsätzlichen Verschweigens einer Krankheit auszuschließen, ist es essentiell, alle bekannten gesundheitlichen Probleme innerhalb des angefragten Zeitrahmens nach bestem Wissen und Gewissen offenzulegen. Zudem sollten die Formulierungen der Gesundheitsfragen genau beachtet werden, da diese von den Versicherern teilweise sehr weit gefasst werden.
Die Inanspruchnahme der Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsmakler ist in diesem Prozess sehr empfehlenswert, um eine optimale Unterstützung und Beratung zu gewährleisten.
Wie verläuft die Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht eine obligatorische Gesundheitsprüfung. Diese dient dazu, das Risiko einer potenziellen Berufsunfähigkeit der zu versichernden Person zu evaluieren. Eine aufrichtige und genaue Beantwortung aller Fragen ist dabei von essentieller Bedeutung, denn Ungenauigkeiten oder Falschangaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Erfahrungsgemäß ist die Gesundheitsprüfung für viele weniger aufwendig als zunächst angenommen.
Der Ablauf der Gesundheitsprüfung umfasst typischerweise das Ausfüllen eines von der Versicherungsgesellschaft bereitgestellten Fragebogens und gegebenenfalls zusätzliche Rückfragen zu bestimmten Angaben. Die Fragen zielen auf gesundheitliche Aspekte der letzten Jahre ab, wobei der relevante Zeitraum je nach Art der Behandlung oder Erkrankung variiert: Für ambulante Behandlungen und Arztbesuche sind in der Regel die letzten drei Jahre maßgeblich, für psychische Erkrankungen die letzten fünf Jahre und für Operationen sowie stationäre Behandlungen die letzten zehn Jahre. Gesundheitsereignisse, die darüber hinausgehen, sind üblicherweise nicht von Interesse.
Die Risikobewertung erfolgt durch den Versicherer individuell, wobei Krankheiten und frühere Gesundheitsprobleme nach spezifischen Kriterien eingeschätzt werden. Bestimmte Vorerkrankungen und risikoreiche Aktivitäten werden von Versicherungsgesellschaften häufig als kritisch betrachtet und können eine Ablehnung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Zur Klärung bestimmter Sachverhalte kann der Versicherer zusätzliche Dokumente anfordern oder eine Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht verlangen. Wichtig ist, dass die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet ist, die Korrektheit der Angaben zu verifizieren. In einigen Fällen erfolgt eine genauere Überprüfung erst, wenn Leistungsansprüche geltend gemacht werden. Deshalb ist es ratsam, alle Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung gewissenhaft und wahrheitsgetreu zu beantworten.
Welche sind die typischen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden typischerweise umfassende Gesundheitsfragen gestellt, um das Risiko und den Gesundheitszustand des Antragstellers zu evaluieren. Zu den gängigen Fragen gehören:
- Vorliegen von körperlichen Beeinträchtigungen, Organfehlern, angeborenen Erkrankungen, Erwerbsminderungen, Wehrdienstschädigungen oder Schwerbehinderungen und die spezifischen Details dazu.
- Krankheiten, Behinderungen oder medizinisch behandelte Beschwerden sowie geistige oder körperliche Schäden als Folge von Krankheiten oder Verletzungen in den letzten 5 Jahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungen- und Atemwegserkrankungen, Magen-Darm-Leiden, Nieren- und Harnwegserkrankungen, Stoffwechselstörungen, Blut-, Tumor- und Infektionserkrankungen, psychische Störungen, Erkrankungen des Gehirns und Nervensystems, Wirbelsäulen- und Bandscheibenprobleme, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Hauterkrankungen, Allergien sowie Probleme mit Augen und Ohren.
- Ablehnungen, Rückstellungen, Beitragszuschläge oder Leistungseinschränkungen bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen in den letzten 5 Jahren.
- Nikotinkonsum innerhalb der letzten 12 Monate.
- Konsum von Betäubungsmitteln oder Drogen in den letzten 5 Jahren.
- Exposition gegenüber beruflichen Gefahren oder die Ausübung von risikoreichen Sportarten und Hobbys.
- Existierende Berufsunfähigkeitsversicherungen bei anderen Gesellschaften.
- Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, Kuraufenthalte oder ambulante Operationen in den letzten 5 Jahren sowie geplante oder empfohlene Maßnahmen in den nächsten 12 Monaten.
- Geplante Reisen außerhalb Europas für mehr als 6 Monate im kommenden Jahr.
- Behandlungen durch Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten oder andere Gesundheitsfachkräfte in den letzten 5 Jahren oder länger als zwei Wochen andauernde Behandlungen.
Die spezifischen Fragen können je nach Versicherer und je nach dem gewählten Tarif sowie der Berufsgruppe des Antragstellers variieren. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Fragen ehrlich und vollständig beantwortet werden, um eine problemlose Leistungsabwicklung im Falle einer Berufsunfähigkeit sicherzustellen.
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